Forschungsreaktor in Mainz bei Flugroutenplanung berücksichtigt?

In Mainz steht auf dem Universitätsgelände, also mitten in der Stadt, der Forschungsreaktor Triga Mark II. Die Endanfluggerade zur Nordwest-Landebahn liegt nicht weit entfernt von diesem Reaktor, er befindet sich noch im sogenannten Flugerwartungsgebiet. Die Situation ist also ähnlich wie in Berlin, wo am 23. Januar 2013 das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg die sogenannte „Wannseeroute“  für rechtswidrig erklärt hat, weil das Risiko einer Flugbahn in der Nähe des Forschungsreaktors BER II nicht ausreichend in den Blick genommen wurde. Die potenzielle Gefahr eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung hätte in der Abwägung über die Flugrouten berücksichtigt werden müssen.

Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nimmt dies zum Anlass, bei der Bundesregierung nachzufragen, ob die Genehmigungsbehörde den Forschungsreaktor der Mainzer Universität bei der Festlegung der Flugrouten für den Frankfurter Flughafen ausreichend berücksichtigt hat. Sie erklärt dazu:

„Wir brauchen Klarheit: Sind die Sicherheitsrisiken durch den Reaktor Triga Mark II bei der Flugroutenplanung berücksichtigt worden oder nicht? Wie sind diese Risiken zu bewerten? Muss das Risikopotenzial der Flugrouten neu bewertet werden? Prekär an der Sache ist auch, dass Mitte vergangenen Jahres die Reaktor-Sicherheitskommission Sicherheitsmängel beim Reaktor Triga Mark II festgestellt hat und zu dem Ergebnis kam, dass der Reaktor nur mangelhaft gegen Flugzeugabstürze gesichert sei. Wir brauchen ein transparentes Beteiligungsverfahren bei der Flugroutenplanung. Nur so werden alle Belange berücksichtigt und Sicherheitsrisiken vermindert.“

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