Meldegesetz: Das Versagen der Öffentlichkeit

Um eins vorwegzunehmen: Das verabschiedete Meldegesetz ist großer Mist. Aber die Debatte über das Zustandekommen des Gesetzes ist nicht weniger angreifbar. Elf (!) Tage nach der Verabschiedung im Bundestag brach der Sturm der Entrüstung los. Statt aber die Regierungsfraktionen zur Verantwortung zu ziehen, die das Gesetz verschärft hatten und mit deren Stimmen das Gesetz ja nun mal verabschiedet wurde, wurde anfangs vor allem die Opposition kritisiert: Sie habe nicht genug opponiert.  Bei Twitter beteuerten Piraten wie Anke Domscheidt-Berg, mit ihnen sei das alles nicht passiert. In den Fernsehnachrichten wurde der leere Bundestag gezeigt und kritisiert, es habe keine Debatte gegeben und das Gesetz sei in 57 Sekunden durchgewunken worden. Der Verweis auf das Halbfinale der Fußball-Europameisterschaft Deutschland gegen Italien ließ den Eindruck erwecken, die Abgeordneten schafften nichts und hätten alle nur das Spiel sehen wollen. Und einige Zeitungen erklärten die Beschlussfähigkeit des Bundestags, aber nicht, wie das Parlament tatsächlich arbeitet. Als Ausnahme sei die Süddeutsche Zeitung erwähnt, die recht umfassend berichtete und das parlamentarische Verfahren richtig einordnete.

Die Kritik mag an der einen oder anderen Stelle angebracht sein. In ihrer Heftigkeit ist sie aber unangemessen und lenkt von einem nicht minder bedenklichen Umstand ab: das Versagen der Öffentlichkeit. Die Frage, welches Selbstverständnis haben die Medien und wie selbstreflexiv gehen sie mit ihrer eigenen Berichterstattung um, drängt sich hier auf. Einen Vorgang nicht zu schildern, dann das Nicht-Melden zu problematisieren, aber das eigene Verhalten nicht zum Gegenstand zu machen, bedeutet mindestens, das Geschehene nicht zu Ende zu denken. Daher hier einige Aspekte, die in der Öffentlichkeit leider viel zu selten diskutiert werden:

Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament

Anders als in Landtagen, Kreistagen oder Gemeinderäten ist der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament. Die eigentliche politische Arbeit und Auseinandersetzung findet in den Ausschüssen statt. Die Abgeordneten nehmen außer an den Debatten über die großen Themen wie Eurorettung oder Bundeswehreinsätze vor allem an denen teil, die ihre Fachpolitik betreffen. Würden die Abgeordneten an allen Debatten teilnehmen, könnten sie nichts anderes mehr machen. Die Arbeit in vielen anderen Themenbereichen würde nicht erledigt werden. So finden oft parallel zum Plenum Sitzungen statt; Ausschüsse tagen teilweise während der Plenarzeiten und andere, auch interfraktionelle Treffen finden statt. Auch an besagtem Donnerstagabend traf sich eine Arbeitsgruppe meiner Fraktion mit externen Gästen zum Austausch, an dem ich und andere Abgeordnete teilnahmen.

Es ist ein Irrglaube, dass Gesetze im Parlament ins Plenum gebracht werden und dann dort ad hoc die Entscheidung getroffen wird. Zwischen der ersten und zweiten bzw. dritten Lesung eines Gesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages liegen in der Regel mehrere Wochen. In dieser Zeit bilden sich die Abgeordneten eine Meinung, indem sie Hintergründe und Begründungen zu dem Gesetz lesen und mit betroffenen Interessensgruppen sprechen oder deren Stellungnahmen lesen. Das ist der Großteil der inhaltlichen Arbeit bei einem Gesetzgebungsprozess für uns Parlamentarier.

Balotelli beats Meldegesetz

Die öffentliche Aufmerksamkeit galt an diesem und am folgenden Tag ganz dem EM-Spiel. Wie soll man an einem solchen Tag mit einer Debatte durchdringen, wenn auf allen Kanälen Fußball läuft? Auch am Tag nach dem Finale dominierten in allen Medien die martialische Pose von Balotelli, die Spielanalyse und die Debatte über Fehleinschätzungen des Bundestrainers. Die Medien setzen ihre Themen selbst – und das ist auch richtig so. Nur sollten sie dann aber hinterher nicht schimpfen, dass sie selbst nicht über für die Bürgerinnen und Bürger so wichtige Bundestagsentscheidungen berichtet haben. Stellt sich vielleicht noch die eher rhetorische Frage, ob der Bundestag zukünftig seine Tagesordnung nach Zeitplänen großer Sportevents gestalten soll.

Der Bundestag veröffentlicht seine Tagesordnungen, und Politikerinnen und Politiker verschicken zu vielen Gesetzen Pressemitteilungen, auch zu dem Meldegesetz. Es macht den Journalisten viel Arbeit, alles im Blick zu haben, nach Relevanz zu bewerten, und Medien haben auch nur begrenzt Platz. Wenn ein Thema untergeht, dann ist es eher die Masse an Gesetzen und Anträgen, die Informationsflut, die den Journalismus und auch die Abgeordneten vor Herausforderungen stellt – aber es ist weder mangelnde Transparenz noch Faulheit.

Eine Frage der Ressourcen

Natürlich hätte jede und jeder Abgeordnete sich öffentlich erklären und das Gesetz anprangern können. Doch hier stellt sich zu Recht die Frage nach dem Verhältnis von In- und Output. Bei der alltäglichen Flut an Arbeit ist der Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen ein täglicher Balanceakt. Nicht zuletzt gibt es ja genau deshalb eine Aufgabenteilung. Und ist es sinnvoll, beispielsweise eine Pressemitteilung zu schreiben – und anderes dafür liegen zu lassen, wenn sie am Ende dann doch nicht aufgegriffen wird? Wie häufig werden Meldungen für den Papierkorb produziert? Auch hier wäre ein selbstkritischer Blick der Öffentlichkeit sinnvoll.

Zudem fand am nächsten Tag die Abstimmung zu ESM und Fiskalpakt statt. Auch in dieser Frage wurde und wird von den Abgeordneten erwartet, dass sie sich vor ihrer Abstimmung intensiv damit auseinandersetzen. Im Vorfeld der Abstimmung wurde auch in den Medien der Eindruck erweckt, der Bundestag beschäftige sich nur mit diesem einen – zugegebenermaßen besonders wichtigen – Thema. Es ist in solchen Wochen sicher nicht einfach für die Fraktionsvorstände, die den einzelnen Fraktionen zugeteilten Debattenplätze adäquat zu besetzen. Die Entscheidung, wann welches Thema aufgesetzt wird, entscheiden letztendlich die jeweiligen Parlamentarischen Geschäftsführungen.

Bedeutungsverlust der ersten Gewalt

Dazu kommt aber eine ganz entscheidende, viel grundsätzlichere Frage: Wann berichten denn Medien über Gesetze? Als Journalistin habe ich das in der Vergangenheit nicht nur in meiner Redaktion immer schon kritisiert: Gesetze finden öffentliche Aufmerksamkeit, wenn sie ins Kabinett eingebracht oder von ihm verabschiedet werden. Die Bundestagsdebatten und die Beschlussfassungen der ersten – ja, genau, der ersten! – Gewalt finden sich – wenn überhaupt – nur noch als Randnotizen in den Zeitungen. In den Fernsehnachrichten spielt das Parlament eine eher untergeordnete Rolle. Die öffentliche Wahrnehmung, die von den Medien maßgeblich geprägt wird, fokussiert sich auf die Exekutive. Auch hier sollten die Medien, die sich ja selbst immer als vierte Gewalt verstehen, in der Frage der Politikwahrnehmung die eigene Rolle nicht außer Acht lassen, etwa wenn es um die Gewichtung von erster, zweiter und dritter Gewalt geht.

Es gibt wenige Ausnahmen: Thorsten Denkler von der Süddeutschen zum Beispiel hat sich in der Debatte um das Gesetz die Mühe gemacht, die Arbeitsabläufe im Bundestag zu erläutern.  Mit solchen Artikeln landet man natürlich nicht auf Seite eins, aber sie sind das Kennzeichen einer Qualitätszeitung. Die den Medien inhärente Logik verlangt leider immer stärker nach Skandalisierung  und weniger nach Deeskalation. Bei aller berechtigten Kritik wünsche ich mir eine ehrlichere Debatte. An der oft bemühten Politikverdrossenheit, die insbesondere von den Medien immer wieder thematisiert wird, sind die Wächter über die Politik nicht ganz unbeteiligt.

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