Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm stärker berücksichtigen

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien belegt, dass Fluglärm krank machen kann. Die derzeitige Gesetzeslage hinkt nach Ansicht von grünen Bundestagsabgeordneten dieser Erkenntnis hinterher, da sie die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohnern von Flughäfen nicht ausreichend schützt. Deshalb hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Initiative der Mainzer Abgeordneten Tabea Rößner eine Kleine Anfrage in den Bundestag eingebracht.

Die HYENA-Studie (Hypertension und Exposure to Noise near Airports) zeigt, dass bereits nach Lärmereignissen ab 35 dbA im Schlafraum die Blutdruckwerte ansteigen, ein Hauptrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die derzeitigen Grenzwerte im Fluglärmgesetz liegen jedoch weitaus höher. Die Abgeordneten fragen, welche Konsequenzen die Bundesregierung für zukünftige Gesetzesänderungen aus den wissenschaftlichen Studien zieht, ob sie beispielsweise plant, im Fluglärmgesetz die Grenzwerte abzusenken. Die Oppositionspartei fordert Aufklärung zur Position der Bundesregierung zu Änderungen im Luftverkehrsgesetz zugunsten der Betroffenen wie beispielsweise ein Lärmoptimierungsgebot und ein Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr.

In der Region Rhein-Main häufen sich Beschwerden von Kindergärten und Schulen, da der Fluglärm die Kinder belasten und ihre Konzentrationsfähigkeit einschränken würde. Die Beobachtung der PädagogInnen wird auch von wissenschaftlichen Studien gestützt. Die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung hier Forschungs- und Handlungsbedarf sieht.

Im Gegensatz zu gesundheitlichen Auswirkungen sind die Folgen von Fluglärm auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz wenig erforscht. Rößner stellt fest: „Die Argumentation in der Diskussion um Flughäfen wird oft auf die einfache Formel ‚Gesundheit versus Arbeitsplätze‘ reduziert. Dabei bleibt außer acht, dass sich hohe Belastungen wie am Flughafen Frankfurt auch negativ auf die regionale Wirtschaft auswirken. Wir  müssen beachten, welche Auswirkung der Fluglärm auf die Leistungsfähigkeit und den Krankenstand der Beschäftigten hat. Diese Zahlen sind für eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung relevant und müssen in die Kosten-Nutzen-Berechnungen einfließen, die als Entscheidungsgrundlage für Investitionen an Flughäfen dienen. Wir brauchen klare Fakten für Entscheidungen, die die Lebensqualität unserer Region mitbestimmen.“

Hier geht es zur Kleinen Anfrage.

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