Jugendliche aussperren ist Trauerspiel

Zur Diskussion über ein Ausgehverbot nach 20.00 Uhr für Jugendliche unter sechzehn Jahren auf Festen mit Alkoholausschank erklärt Tabea Rößner, rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete aus Mainz:

„Ein Ausgehverbot würde Jugendliche ausgrenzen. Gerade in Rheinland-Pfalz vermitteln die Volks- und Weinfeste regionale Kultur und ein Stück Lebensqualität. Hier könnten Jugendliche einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen: Guten Wein langsam genießen. Dafür müssen Erwachsene ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Ein Fernhalten der Jugendlichen aus der Öffentlichkeit drängt sie ab ins Private, wo sie – wenn man dem Klischee folgen will –  unkontrolliert ihrer Trinklust frönen können. Ein Ausgehverbot hält Jugendliche nicht vom Trinken ab.

Die Grenzen sind klar: Alkoholausschank und Ausgehen nach 22.00 Uhr ab 16 Jahren. Die bestehenden Gesetze schützen vor Alkoholmissbrauch, wenn sie eingehalten werden. Nicht fehlende Gesetze sind das Problem, sondern der mangelnde Vollzug. Der Vollzug wäre bei dieser neuen Regelung kaum zu kontrollieren. Der Vollzug wäre bei diesem gedanklichen Irrweg von Frau Schröder noch weniger zu leisten. Wer würde Kinder oder Teenager bei Volksfesten an die Hand nehmen und nach ihren Eltern Ausschau halten? Und würde möglicherweise durch fehlende Sanktionen die Akzeptanz von bereits geltenden, sinnvollen Gesetzen nicht noch weiter sinken?

Frau Schröder sollte mit einer modernen Jugendpolitik das Ziel verfolgen, Kinder zu stärken, damit sie in bestimmten Situationen ‚Nein‘ sagen und dem sozialen Druck ihrer Clique standhalten können. Diese unsinnige Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, offenbart die Ideenlosigkeit. Ein Trauerspiel für die Politik!“

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