Finanzkrise: Persönliche Erklärung zur Abstimmung über ESM und Fiskalpakt – Berlin, 29. Juni 2012

Ich habe die vergangenen Tage und Wochen sehr viele E-Mails und Zuschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten und habe viele persönliche Gespräche geführt. Ich kann viele Bedenken gut nachvollziehen.  Wir haben heute eine historische Abstimmung und ich habe mir deshalb meine Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich habe deshalb gemeinsam mit Josef Winkler eine persönliche Erklärung zu unserem Abstimmungsverhalten gegeben, die ich unten dokumentiere. Ich hoffe, unsere Entscheidung wird dadurch nachvollziehbarer. Vielleicht können wir auch einige Sorgen ausräumen. Unsicherheiten werden bestehen bleiben, das liegt in der Komplexität und den Unabwägbarkeiten der Sache. Aber ich hoffe, dass wir heute mit unserer Entscheidung unserer Verantwortung für ein Land und die Europäische Union gerecht geworden sind.

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Philip Winkler und Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu:
– namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt)
– namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
– namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)
– namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Die Europäische Union und der Euroraum befinden sich in einer der schwersten Krise seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Einige Mitgliedstaaten sind mit massiv gestiegenen Zinsforderungen für ihre Kredite konfrontiert, ihnen droht der Staatsbankrott. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Bankrotts auf andere mit ihnen eng verwobenen Volkswirtschaften sowie die politischen Konsequenzen für die weitere europäische Integration wären desaströs.
Die Ursachen der Krise sind mannigfaltig. Sie reichen von fehlender Regulierung von Finanzmärkten und Banken, spekulativen Finanzgeschäften, über mangelnde Haushaltsdisziplin, der Finanzierung von Konjunkturpaketen bis hin zu erheblichen Leistungsbilanzdefiziten.

Um der Krise zu begegnen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Rettungsschirme müssen aufgespannt werden, um den betroffenen Ländern wieder eine Refinanzierung zu ermöglichen und somit deren Zahlungsunfähigkeit  abzuwenden. Verbindliche Regeln, wie Grenzen für nationale Defizite und Schuldenbremsen, müssen zur Sicherstellung nachhaltiger und stabiler Haushaltspolitik eingeführt werden. Die Finanzmärkte müssen reguliert und an den Kosten der Krise beteiligt werden. Die bestehenden Schulden müssen konsequent zurückgeführt werden. Nicht zuletzt müssen den angeschlagenen Volkswirtschaften wirtschaftliche Perspektiven aufgezeigt werden – wir brauchen Investitionsprogramme in nachhaltige Technologien, beispielsweise in den Bereichen Klimaschutz und Erneuerbare Energien.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Entscheidung für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt entlang dieser Linien die Weichen in Richtung einer Stabilisierung der Europäischen Union, des Euros und der Europäischen Finanzmärkte gestellt. Mit dem ESM wird dem Euroraum ein permanenter Rettungsschirm zur Verfügung stehen. Ausgestattet mit einem eigenen Kapitalstock wird er dazu in der Lage sein, in Not geratene Staaten bei ihrer Refinanzierung zu unterstützen.

Der Fiskalpakt ist eine notwendige Ergänzung des ESM. Er stellt verbindliche Regeln zur Erstellung konsolidierter Haushalte auf. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich mit ihm zudem zur Einführung nationaler Schuldenbremsen. Diese Abkehr von der Toleranz gegenüber strukturellen Haushaltsdefiziten ist für uns wichtig, denn nur ausreichend finanzierte Haushalte sind nachhaltig. Eine Haushaltskonsolidierung muss sowohl aus der Steigerung von Einnahmen als auch aus hoher Disziplin bei den Staatsausgaben bestehen.
Im Zuge der Verhandlungen zu ESM und Fiskalpakt konnten durch eine erfolgreiche grüne Verhandlungsführung noch weitere wichtige Maßnahmen vereinbart werden: Durch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer werden die Märkte endlich an den Kosten der Krise beteiligt. Investitionsimpulse, vor allem für nachhaltige Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz werden für mehr wirtschaftliche Dynamik sorgen. Nicht zuletzt wird es eine stärkere parlamentarische Beteiligung bei Hilfsanträgen an den ESM geben. In Deutschland wurde darüberhinaus sichergestellt, dass Länder und Kommunen den Fiskalpakt mittragen können. Auch dies ist richtig und notwendig, weil Länder und Kommunen im Vergleich zum Bund deutlich begrenztere Möglichkeiten zur Refinanzierung haben.

Mit der Einigung zu ESM und Fiskalpakt haben wir viel erreicht. Gleichwohl stehen weitere wichtige Entscheidungen aus. So konnten wir uns nicht auf die Einführung eines gemeinschaftlichen Schuldenabbaus einigen. Mit ihrer Blockadehaltung in dieser Frage gefährdet die Kanzlerin die positive Wirkung von ESM und Fiskalpakt. Sie wird in diesem Punkt umdenken müssen.
Weiterhin gilt es Investitionen in eine ökologische und soziale Gesellschaft noch weiter auszubauen. Solche Investitionen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit Europas und gehören zu unserer Strategie der Krisenbewältigung. Nicht zuletzt müssen die demokratischen Strukturen Europas deutlich weiterentwickelt werden. Das Europäische Parlament muss in seiner Entscheidungsbefugnis gestärkt und eine geeignete Exekutive, also eine europäische Regierung, etabliert werden. Dies erfordert die Übertragung staatlicher Kompetenzen auf Europa.

Noch einige Anmerkungen zu den Rechten des Bundestages im Rahmen des ESM und des Fiskalpaktes:

Grundsätzlich darf keine wesentliche Entscheidung – weder im Rahmen des ESM noch im Rahmen des Fiskalvertrags – ohne die vorherige Zustimmung oder Beteiligung des Deutschen Bundestages getroffen werden. Im Einzelnen:

Die Parlamentsbeteiligung beim ESM wird geregelt im interfraktionellen Änderungsantrag zum ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG). Dieser enthält die §§ 3-7 zu den Parlamentsbeteiligungsrechten. Darin sind folgende Regeln:

a) Zustimmung Plenum erforderlich bei Veränderung des Stammkapitals, Veränderung des maximalen Darlehnsvolumens, Änderung der Finanzhilfeinstrumente sowie zweimalige Zustimmung, bevor ein Land unter den Rettungsschirm kommt.
Dabei ist die erste Abstimmung erforderlich, um einem Mitglied grundsätzlich Hilfe zu gewähren. Dafür müssen folgende Einschätzungen von der Europäischen Kommission (KOM) und der Europäischen Zentralbank (EZB)vorliegen: 1. Besteht eine Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets? 2. Kann der Staat die Staatsverschuldung tragen (Schuldentragfähigkeitsanalyse)? 3. Wie hoch ist der tatsächliche oder potentielle Finanzierungsbedarf des Mitgliedsstaats?

Die zweite Abstimmung ist erforderlich, um dem Land tatsächlich Hilfen zu zahlen. Dafür muss eine Einigung der Troika mit dem Mitgliedsstaat vorliegen über: 1. ein Memorandum of Understanding mit detaillierten Auflagen. 2. eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität, mit den Finanzierungsbedingungen und den einzelnen Instrumenten.

Grundsätzlich gilt: nur mit einem vorherigen zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat einem entsprechenden Beschlussvorschlag zustimmen. Erteilt der Bundestag dieses Votum nicht, muss der deutsche Vertreter den Beschlussvorschlag ablehnen.

b) Zustimmung Haushaltsausschuss erforderlich bei : Änderungen an den Instrumenten innerhalb eines bestehendes Programms, Kapitalabrufen (von genehmigten aber noch nicht eingezahlten Summen), Annahme und Änderung von Durchführungsbestimmungen bei Finanzhilfeinstrumenten.
Auch hier gilt: nur mit einem vorherigen zustimmenden Votum des Haushaltsausschusses darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat oder Direktorium einem entsprechenden Beschlussvorschlag zustimmen. Erteilt der Haushaltsausschuss dieses Votum nicht, muss der deutsche Vertreter den Beschlussvorschlag ablehnen.

c) Zustimmung Sondergremium erforderlich bei Staatsanleihenkäufen auf dem Sekundärmarkt
Parlamentsbeteiligung im Rahmen des Fiskalvertrags

Dank unseres grünen Siegs vor dem Bundesverfassungsgericht sind auch im Rahmen des Fiskalvertrags umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte sichergestellt. Monatelang lehnte es die Koalition ab, das EU-Beteiligungsgesetz (EUZBBG) an die Neuerungen des Fiskalvertrags anzupassen. Neue Verfahren, Dokumente und Steuerungsgruppen (wie bspw. der Euro-Gipfel) wären ohne gesetzlich verankerte Parlamentsrechte geblieben. Doch mit dem Rückenwind aus Karlsruhe konnten wir uns trotz heftigen Widerstands der Koalition durchsetzen: das EUZBBG wird geändert (verankert in Artikel 2 des Fiskalvertragsratifizierungsgesetzes) und regelt, dass: alle Beratungsgegenstände, Vorschläge und Initiativen von den Informations- und Mitwirkungsrechten des Bundestages erfasst sind, und die Bundesregierung den Bundestag zum frühestmöglichen Zeitpunkt, umfassend, fortlaufend und in der Regel schriftlich unterrichten muss, die Unterrichtungs- und Übersendungspflichten der Bundesregierung auch für Dokumente, Protokolle, Berichte von, für und über wichtige(n) Entscheidungsgremien wie der Euro-Gipfel, die Euro-Gruppe, die Euro-Arbeitsgruppe gelten.

Doch nicht nur das. Auch bei allen künftigen intergouvernementalem/völkerrechtlichen Vereinbarungen/Verträgen muss der Bundestag frühestmöglich eingebunden werden – inklusive der Übersendung erster Vertragsentwürfe.

Dies alles führt uns zu folgender Schlussfolgerung:
Wir haben uns dazu entschlossen für ESM und Fiskalpakt zu stimmen. Die Initiativen enthalten nicht alle unsere Forderungen. Wir sind dennoch davon überzeugt, dass sie einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Schuldenkrise darstellen und wichtige Grüne Forderungen umsetzen. Wir wollen mit unserer Zustimmung das Europäische Projekt vor einem herben Rückschlag bewahren. Wir bekennen uns klar zu Europa und wollen nun auch dafür einstehen.

Berlin, 29. Juni 2012
Tabea Rößner & Josef Winkler

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