Posch zeigt wirren Aktionismus kurz vor seinem Ausscheiden

Mit einer „einfachen Teilrücknahme“ des Planfeststellungsbeschlusses hat der hessische Verkehrsminister Dieter Posch das Verbot von Nachtflügen sowie die Begrenzung auf 133 Flügen pro Nacht in den Nachtrandstunden gestern rechtlich verankert. Er setzte damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 um, ohne das schriftliche Urteil abzuwarten. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

„Mit wirrem Aktionismus kurz vor seinem Ausscheiden am morgigen Tag will Minister Posch das Thema Nachtflugverbot vom Tisch fegen. Die Weste seines Nachfolgers wird dabei jedoch nicht wie erhofft weiß bleiben. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Folgen von Poschs übereiltem Handeln seinem Nachfolger auf die Füße fallen.

Posch hat kein Beteiligungsverfahren zugelassen, obwohl alle Beteiligten, die Lärmgeschädigten sowie die Luftverkehrswirtschaft,  einen Anspruch darauf haben, dass über die Fragen der Nachtrandstunden abwägungsfehlerfrei entschieden wird.  Der nächste Verwaltungsrechtsstreit mit Klagen von Kommunen und der Luftverkehrswirtschaft ist damit abzusehen. CDU und FDP haben sich gegen ein transparentes und faires Verfahren entschieden. Das ist eine Entscheidung gegen die Bürgerrechte.

Posch überging die Warnungen, das Urteil ohne Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung umzusetzen, obwohl sie wohl sogar selbst von seinem Parteikollegen Bundesverkehrsminister Ramsauer ausging. Das zeigt, dass wir nötiger denn je klare gesetzliche Regelungen auf Bundesebene brauchen, damit der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern nicht von Landesfürsten ausgehebelt werden kann.“

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