Rede zur Förderung der Medienvielfalt (zu Protokoll) – Berlin, 29. März 2012

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Entscheidungen dieses Hauses haben weitreichende Auswirkungen: Sie betreffen die Umwelt, die Europäische Union, das Land und vor allem: die Menschen. Wirmüssen deshalb Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen. Das mit dem Gewissen muss jede und jeder selbst mit sich abmachen. Das mit dem Wissen geht einfacher, beispielsweise durch die Erhebung von Daten. Und wenn man diese Daten hat, muss man sie nutzen. Klingt konsequent, aber konsequentes Handeln ist nicht gerade die Stärke dieser Bundesregierung.

Konkret: Bereits 2009 hatte der Bundestag mit grüner Unterstützung eine Mediendatenbank beschlossen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Medienkonzentrationsforschung  sollte diese belastbare Daten zu Angebots- und Anbieterstrukturen im Medienbereich enthalten, vor allem zu Formen der crossmedialen Zusammenarbeit und Verflechtungen. Die Datenbank ist dringend nötig, wenn wir über die Zukunft der Presse reden, denn eine valide Datengrundlage ist rar: Die Verlage legen ihre Zahlen nicht offen und seit die Pressestatistik 1996 abgeschafft wurde, fehlt uns dringend benötigtes Zahlenmaterial. Die Datenbank aber, sie kommt und kommt nicht, obwohl sie bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien online sein sollte.

Staatssekretär Neumann sagte in der Fragestunde am 7. März 2012, sie sei vor Kurzem abgeschlossen worden. Noch drei Tage vorher hatte der Koalitionsausschuss zwei Projekte beschlossen, die angesichts der Digitalisierung den Presseverlagen den „wirtschaftlich notwendigen Strukturwandel erleichtern“ sollen: Eine Erleichterung der Pressefusionskontrolle und das immer wieder angekündigte Leistungsschutzrecht für Verlage.

Ich frage mich allerdings: Woher will die Bundesregierung wissen, was den Verlagen hilft, wenn sie nicht mal genau weiß, wie es ihnen wirtschaftlich geht? Die Bundesregierung hat offenbar ihre Vorschläge zur Neuregelung der Pressefusionskontrolle ohne jede Zahlenerhebung vorgelegt, die  die Situation auf den einzelnen Medienmärkten überhaupt darstellt . Sie hatte dementsprechend auch keine Daten auf deren Basis sie hätte abwägen können, welche Instrumente die Situation verbessern könnten. Dabei sollte die „Mediendatenbank“ auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen! Die Bundesregierung hat auch nicht näher erläutert, warum sie die beiden Instrumente Leistungsschutzrecht und Erleichterungen bei der Pressefusionskontrolle für geeignet hält, um Vielfalt zu erhalten oder zu fördern.

Ja, die Presse steckt in einer großen Krise. Vor allem die kleinen Verlage kämpfen um ihr Überleben. Die Auflagen sinken kontinuierlich, ebenso die Werbeeinnahmen, weil Nutzungsgewohnheiten sich ändern und Werbetreibende ihre Werbung lieber bei Google oder anderen zugriffsstarken Online-Portalen platzieren. Die meisten kleineren Online-Angebote schreiben rote Zahlen. Die Verlage bauen vor allem Mitarbeiter ab oder strukturieren die Redaktionen um, d.h. sie produzieren weniger Qualität. Genau diese bräuchten sie aber, um im Wettbewerb – auch online – bestehen zu können.

Diese strukturellen Probleme möchte die Bundesregierung lösen, indem sie vor allem den großen Verlagen Geschenke macht. Es ist zweifelhaft, ob ein Leistungsschutzrecht den kleinen, lokalen Verlagen hilft. Warum? Weil prozentual die am meisten abbekommen werden, die die meisten Artikel mit der höchsten Klickzahl online stellen. Erst recht  dann, wenn die Bezahlung der gewerblichen Anbieter nicht pauschal läuft und zudem über Verwertungsgesellschaften – wie es die FDP zu wollen scheint. Denn dann müssen die Verlage die unrechtmäßige gewerbliche  Nutzung ihrer Leistung einzeln verfolgen und Klage erheben. Gerade das aber macht schon jetzt den kleinen Verlagen bei Urheberrechtsverstößen Schwierigkeiten. Sie haben weder die finanzielle Ausstattung noch die personellen Ressourcen, um lange Gerichtsverfahren anzustrengen. Vielfalt oder Qualität sind mit dem Leistungsschutzrecht also nicht gewonnen.
Die Journalistinnen und Journalisten erhalten im Zweifel wenig bis nichts aus den Einnahmen. Denn: Was eine angemessene Beteiligung an der Vergütung sein soll, müsste bilateral verhandelt werden, wenn das Gesetz bereits beschlossen wäre. Im Gesetz selbst wird dazu nichts stehen.

Liebe Bundesregierung, selbst dann, wenn nur die großen Verlage profitieren von einem Leistungsschutzrecht und Sie genau dies bezwecken: Glauben sie wirklich, dass es Springer, WAZ und Co. im Kampf gegen die digitale Konkurrenz von Suchmaschinen und Social Networks hilft? Woher nehmen sie diese Gewissheit?

Mit den Änderungen bei der Pressefusionskontrolle, die das Kabinett gestern mit dem Entwurf zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen hat,  werden nach Schätzungen des Bundeskartellamtes rund 20 Prozent der bislang anmeldepflichtigen Fusionen in diesem Bereich nicht mehr der Fusionskontrolle unterliegen.
Ich sehe darin – ähnlich wie das Kartellamt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf – die Gefahr von noch mehr Konzentration und weniger Vielfalt auf den Märkten. Anstatt den Davids unter den Verlagen noch größere Goliaths gegenüberzustellen, hätte die Bundesregierung wenigstens die etwa in Frankreich oder Österreich übliche direkte und indirekte Presseförderung prüfen müssen.

Nebenbei ist auch nichts zu einer gesetzlichen Regelung des Presse Grosso enthalten, wie wir es in unserem Antrag zur gesetzlichen Absicherung desselben  fordern. Auch hier verpasst die Koalition  eine Gelegenheit, die Pressevielfalt zu stärken.

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