Frauen in Führung

Was die Journalistinnen für die Chefetagen in den Medien fordern, hat die grüne Bundestagsfraktion für Aufsichsträte bereits in einem Gesetz formuliert: Im Dezember 2010 haben wir einen Gesetzentwurf für eine Quote für die Aufsichtsräte eingebracht. Denn in Deutschland ist der Frauenanteil im wichtigen Kontrollgremium Aufsichtsräte sehr niedrig. Die Bundesregierung redet, aber sie handelt nicht. So kamen bei den Gesprächen der Ministerinnen für Frauen, Arbeit und Justiz mit den DAX-30-Personalverantwortlichen nur wachsweiche Ankündigungen heraus. Aber die Unternehmen einigten sich weder auf eine gemeinsame Definition von Führungskraft noch auf einen gemeinsamen Zeitraum, in dem sie den Frauenanteil erhöhen wollen. Aufsichtsräte und Vorstände blieben gleich ganz außen vor. Überzeugung und Engagement sehen anders aus. Damit wurde wieder einmal deutlich, dass freiwillige Selbstverpflichtungen keine Veränderungen bringen. Es ist an der Zeit von Appellen zu gesetzlichen Regelungen zu wechseln. Nur mit einer gesetzlichen Quote wird sich die Anzahl von Frauen in den Aufsichtsräten erhöhen.

Nicht nur Aufsichtsräte, sondern auch Vorstände

Ein ähnliches Verfahren ist auch für Vorstände notwendig. Daher fordern wir eine verbindliche Mindestquote für Vorstände und Geschäftsführungen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Denn hier bewegt sich noch weniger. In den letzten zehn Jahren stieg der Frauenanteil in Vorständen der DAX-30-Unternehmen von 2,5 auf 3,7 Prozent. Trotz Selbstverpflichtungen und Ankündigungen der Wirtschaft hat sich also kaum etwas bewegt.

Bundesgremienbesetzungsgesetz

Handlungsbedarf besteht auch bei den Gremien im Einflussbereich des Bundes. Der Frauenanteil in diesen Gremien im Geltungsbereich des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ist seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1994 um kaum einen Prozentpunkt pro Jahr gestiegen. Mit einer Gesamtprozentzahl von 24,5 Prozent weiblicher Mitglieder im Jahr 2009 ist nicht einmal jedes vierte Mitglied in diesen Gremien eine Frau. Nur bei 30 der 211 vom Bund berufenen Gremien ist ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gegeben. Und bei neu gegründeten Gremien sind eher rückläufige Tendenzen bei der Berufung weiblicher Mitglieder und ein höherer Anteil an reinen Männergremien zu verzeichnen. Daher ist eine umfassende Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erforderlich. Notwendig sind klare Zielvorgaben, kombiniert mit einem Anreiz- und Kontrollsystem. Vor allem die vielen Ausnahmen müssen abgeschafft werden. Wenn der Bund von der Wirtschaft deutliche Maßnahmen zur Verbesserung der tatsächlichen Gleichstellung verlangt, macht er sich unglaubwürdig, wenn er selbst untätig bleibt.

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