Telekommunikationsgesetz bringt beim Breitbandausbau nichts Neues

Zur gestrigen Einigung im Vermittlungsausschuss zum Telekommunikationsgesetz erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bringt uns beim Breitband kaum weiter. Am Ende kam lediglich heraus, dass ein KfW-Programm zur Förderung des Breitbandausbaus besser beworben werden soll. Völlig absurd ist, dass es zu so einer Entscheidung eines ganzen Vermittlungsausschusses bedurfte. Das hätte längst geschehen können. Bislang wusste offenbar kaum jemand, dass es ein solches Programm überhaupt gibt.

Die Bundesregierung legt sich beim Breitbandausbau nicht ins Zeug. Zum Einen war sie schon gegen unseren Vorschlag, die Unternehmen zu einem Ausbau der Grundversorgung zu verpflichten. Andererseits wäre es dann dringend nötig gewesen,  ein bestehendes KfW-Programm, dass für den Breitbandausbau genutzt werden kann, publik zu machen.

Für den Rundfunk hat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses etwas Gutes. Die Bundesländer, die die Interessen des Rundfunks vertreten, dürfen künftig mitentscheiden, wenn Frequenzen neu zugeteilt und versteigert werden. Denn es geht dabei meist um Frequenzen, die heute der Rundfunk für die Übertragung seines Programms nutzt.

Wir hatten noch andere Mängel im Telekommunikationsgesetz kritisiert:

1. Es gibt keine Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, eine Breitbandgrundversorgung für alle Haushalte bereit zu stellen.

2. Es gibt keine kundenfreundlichen Konditionen für einen Zwölf-Monatsvertrag, zum Beispiel bei berufsbedingten Umzügen.

3. Es gibt keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität.

4. Der Datenschutz wird nicht verbessert.

Diese Punkte wurden aber im Vermittlungsausschuss nicht verhandelt, sondern bereits bei den Beratungen im Bundestag abgelehnt.

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