Barrierefreiheit: Bundestagsrede zum Antrag „Kultur für alle“ – Berlin, 27.01.2012

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Der uneingeschränkte Genuss unserer Kulturschätze muss Menschen mit Behinderungen, egal welcher Art, genauso möglich sein wie allen anderen.

Beim Film zum Beispiel scheitert dies am Angebot. Mit Audiodeskriptionen versehene Fassungen von Filmen wie „Die Päpstin“ oder „Lippels Traum“ sind leider Ausnahmen. Sie zeigen gleichzeitig, was möglich wäre, wenn man barrierefreie Filmfassungen stärker fördern würde. Hier hängt Deutschland hinter anderen Ländern weit zurück, was besonders unverständlich ist, wenn man bedenkt, wie wenig zum Beispiel Untertitelungen im Verhältnis zum Gesamtbudget eines Films kosten. Ich frage mich, was die Veränderungen im Zuge der letzten Novelle zum Filmförderungsgesetz tatsächlich gebracht haben, wenn Sie, Herr Wanderwitz, selber feststellen, dass nichts passiert ist.
Vor diesem Hintergrund fordern wir ein Sofortprogramm „Barrierefreier Film“. So könnten wir sicherstellen, dass bei Filmen, die mit Bundesmitteln gefördert werden, ein barrierefreies Angebot bald zu einer Selbstverständlichkeit wird.

Die Digitalisierung schafft gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen zahlreiche neue Teilhabechancen. Wenn digitale Angebote jedoch nicht barrierefrei sind, grenzen wir genau diese Menschen aus.
Die Deutsche Digitale Bibliothek wird zukünftig einen nie zuvor dagewesenen Zugang zu Kultur- und Wissensgütern bieten. Auch dieses Angebot muss allen Menschen offenstehen. Wir fordern daher in einem Antrag zur Deutschen Digitalen Bibliothek, schriftliche Werke bereits bei der Digitalisierung mit einer Audiofunktion zu kombinieren, um Blinden die Teilhabe zu ermöglichen. Für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen müssen audiovisuelle Werke generell mit Untertiteln versehen werden, falls möglich auch mit Gebärdensprache.

Ich frage Sie von der Koalition: Warum berücksichtigen Sie diese wichtigen Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Antrag zur Deutschen Digitalen Bibliothek nicht?

Alle digitalen Angebote sollten zukünftig so gestaltet werden, dass sie sich intuitiv über verschiedene Wege erschließen lassen. Die Zugänglichkeit muss für möglichst viele Menschen gewährleistet sein, ohne spezielle oder separierende Lösungen. „Universal Design“ ist hier das Stichwort. Der Bund muss dort, wo er zum Beispiel Soft- oder Hardware zur Bereitstellung von Internetpräsenzen beschafft, bei Ausschreibungen darauf achten, dass Schnittstellen, Software und Angebote den Vorgaben des Universal Designs entsprechen. Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen im IT-Planungsrat beteiligt sein.

Die BITV 2.0, die die Barrierefreiheit von Behördenseiten regeln soll, kam drei Jahre zu spät, und sie wird immer noch nicht umgesetzt. Wenn sie irgendwann endlich einmal Standard sein sollte, ist sie womöglich schon wieder veraltet. Unsere Nachbarländer, zum Beispiel Italien und Österreich, machen das ganz anders. Sie nehmen die international abgestimmten Richtlinien für barrierefreie Inhalte direkt in ihre Gesetze auf.

Als Medienpolitikerin fordere ich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, möglichst durchgehend barrierefreie Angebote bereitzustellen. Immerhin plant die ARD ab 2013 eine konsequente Untertitelung. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen, insbesondere wenn Menschen mit Behinderungen zukünftig Rundfunkbeiträge zahlen müssen.

Aber auch private Medienunternehmen müssen ihr Angebot gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei gestalten. Damit hat die SPD in ihrem Antrag ganz recht. Das nehmen diese Medienunternehmen nicht ernst genug.

Wir alle  – das wurde schon erwähnt – müssen uns aber an die eigene Nase fassen; da nehme ich unsere Fraktion nicht aus. In meiner Zeit hier im Bundestag habe ich jedenfalls noch keinen Antrag gesehen, der in Leichte Sprache übersetzt wurde. Ich finde es daher vorbildlich, dass die SPD diesen Antrag so vorgelegt hat. Ich weiß, dass es das in Rheinland-Pfalz auch schon gab. Gleichzeitig finde ich es aber auch sehr schade, dass ich das herausstellen muss; denn aus meiner Sicht sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir alle sollten über Barrierefreiheit eben nicht nur reden.
Vielen Dank.

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