TKG: Koalition verdealt Datenschutz gegen Recht auf Breitband

Zur Verabschiedung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erklären Kerstin Andreae, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Ausgerechnet die gleichzeitige Absage an einen hochsinnvollen Breitband-Universaldienst ist offenbar zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Weder gibt es schnelles Internet für alle, noch angemessenen Datenschutz.

Die schwarz-gelbe Koalition kassiert in ihrem Änderungsantrag zum Entwurf des Telekommunikationsgesetzes die datenschutzrechtlich dringend notwendige Begrenzung der Speicherfrist für Abrechnungen zwischen Diensteanbietern. Telekommunikationsanbieter können diese Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken gegenwärtig praktisch unbegrenzt speichern. Damit wird den Sicherheitsbehörden Tür und Tor geöffnet.

Durchgesetzt haben sich offenbar die innenpolitischen Hardliner der Union, die die Zugriffsmöglichkeiten auf Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern erweitern wollen. Für die FDP ist dies eine weitere deftige Niederlage in Sachen Datenschutz. Die kurzfristige Vorlage des 117-seitigen Änderungsantrags am  Vorabend der Beratungen ist auch unter Transparenz- und Demokratiegesichtspunkten unterirdisch. Dass das ganze Verfahren nach Gutsherrenart in Windeseile in den Ausschüssen durchgedrückt wird, soll offenbar lediglich die heillose Zerstrittenheit der Koalition verbergen.

Die grüne Bundestagsfraktion hat in einem Entschließungsantrag konkrete Forderungen zur TKG-Novelle vorgelegt. Wir werden die Koalition in der morgigen Plenardebatte mit ihren Fehlern konfrontieren.

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