Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Der Markt allein hat das Problem der weißen Flecken nicht regeln können: Noch immer haben vier Millionen Haushalte in Deutschland keinen Internetanschluss, mit dem sie die gängigen Anwendungen nutzen könnten. Während in Großstädten schon auf der Glasfaserdatenautobahn gesurft wird, kriechen die Menschen in vielen Dörfern noch mit Modem oder DSL Light durchs Netz. Deutschland hängt beim Breitbandausbau hinterher.

Wir fordern deshalb einen Universaldienst für einen Breitbandanschluss von sechs Mbit/s ab dem 1. Januar 2013. In einem Gutachten haben wir den rechtlichen Rahmen und die finanziellen Grundlagen dafür prüfen lassen. Den Anspruch auf eine Grundversorgung wollen wir dynamisch gestalten. Das heißt, die Bandbreite des Universaldienstes wird gemäß dem entsprechenden Bedarf regelmäßig angepasst. Denn was heute als schneller Standard gilt, kann morgen schon das Äquivalent zum quietschenden Modem sein.

Perspektivisch soll es nicht bei der Grundversorgung bleiben. Immer neuere Anwendungen und größere Datenmengen benötigen ein hochleistungsfähiges Netz. Deshalb setzen wir parallel auf zwei Ziele: Grundversorgung sichern, Glasfaserausbau ausweiten. Wir wollen neben regulierenden Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Fördergelder für Unternehmen bereitstellen, die beim Glasfaserausbau Open Access vorbildlich umsetzen.
Den vollständigen Entschließungsantrag finden Sie hier.

Mehr dazu außerdem in unserem Fraktionsbeschluss vom September 2011 und in der Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage zum Stand des Breitbandausbaus und Strategie der Bundesregierung zur Breitbandversorgung in Deutschland.

 

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