Parlaments-TV darf kein Staatsfunk sein

Zu der Entscheidung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten), dem Parlamentsfernsehen keine Zulassung zu erteilen, erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Ich setze mich für einen offenen und transparenten Bundestag ein, spreche mich aber deutlich gegen ein Staatsfernsehen aus. Das Parlamentsfernsehen des Bundestags sollte sich auf die Übertragung von Plenarsitzungen und Ausschüssen beschränken. Die redaktionell bearbeitete Berichterstattung, wie beispielsweise Interviews mit Abgeordneten, ist auch künftig Aufgabe der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Bei solchen Formaten in einem Parlamentskanal gibt es ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn Angestellte des Bundestages über Zusammenschnitte von Interviews entscheiden, ist das keine unabhängige Berichterstattung mehr.

Information über das Geschehen im Parlament ist vor allem die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und besonders des Senders Phoenix, für den die Gebührenzahler monatlich ihre GEZ-Gebühren entrichten.  Es ist nicht einzusehen, warum der Bundestag zusätzliche öffentliche Gelder – in diesem Fall Steuergelder – für das Parlamentsfernsehen ausgeben soll, wenn die Bürgerinnen und Bürger dafür bereits Gebührengelder zahlen.

Gleichzeitig fordere ich , dass der Bundestag sein Dasein offener gestaltet. Dabei wünsche ich mir vor allem mehr Gelegenheit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Von Seiten der Verwaltung im Bundestag gab es hier aber bei der Einführung einer Beteiligungsplattform für Wähler wie adhocracy  in der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft lange Widerstand. Dieses Verhalten widersprach dem Anspruch, den Bürgerinnen und Bürgern mehr über das Geschehen im Parlament mitzuteilen.

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