Einblick in den Werdegang: Veranstaltung in Edenkoben zu Datenschutz im Internet

Ein moderner Klassiker in der Rechtsberatung lautet: Vater wird abgemahnt, weil sein Sohn auf Tauschbörsen im Internet urheberrechtlich geschütztes Material runter beziehungsweise hochgeladen hat. So schilderte es Rechtsanwalt Carl Christian Müller im Wappensaal von Edenkoben aus seiner Praxis. Der Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medienrecht war einer der vier ReferentInnen auf der Veranstaltung „Sag mir Deinen Namen, und ich google, wer Du bist.“ Während des Abends ging es um Möglichkeiten und Risiken des Internets.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung der Grünen Bürgerliste Edenkoben stand ein Versuch: Einer der Besucher gab seinen Namen an, der gegoogelt wurde, was einen interessanten Einblick erlaubte: Exakte Angaben zu Biografie, beruflichem Werdegang und politischer Einstellung des jungen Mannes spuckte die Suchmaschine nach nicht mal einer Sekunde aus. Diese Präsenz von Informationen bietet enorme Vorteile, kann aber auch heikel sein. Etwa dann, wenn Informationen verbreitet und verewigt werden, die der Person schaden können, die sie betreffen.

Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner stellte die Gesetzesgrundlagen vor – zum Beispiel das per Grundgesetz garantierte Verbot der Verbreitung von teilweisen und vollständigen Persönlichkeitsbildern. Zumindest müssten die Betroffenen mit der Verbreitung einverstanden sein. Das passiert in der Regel nicht. Vor allem bei den Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Studivz ist das ein Problem. Zwar haben diese Nutzungsvereinbarungen. Deren Regeln und Folgen sind aber vielen Nutzern nicht bewusst.

Rechtsanwalt Müller schilderte typische Fälle. Zwar gebe es ein grundsätzliches Recht darauf, einen selbst betreffenden Daten, die ohne Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnistatbestand ins Netz gestellt wurden, löschen zu lassen. Das sei aber in der Praxis kaum durchsetzbar. Werde die eigentliche Quelle aus dem Netz genommen, ist sie oft schon vielfach an anderer Stelle kopiert. Ein weiteres aktuelles Problem betreffe den Upload von urhebrrechtlich geschützten Dateien, der oftmals von Jugendlichen über den Telefonanschluss der Eltern vorgernommen werde. Hier stelle sich dann die Frage nach der Haftung der Eltern, aber auch nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Ermittlung der IP-Adressen durch die abmahnenden Rechteinhaber.

Die Landtagskandidatin der GRÜNEN JUGEND, Pia Schellhammer, erläuterte, wie schwierig sich die Umsetzung von Jugendmedienschutz im Internet  gestaltet und sprach sich aber die Freiheit im Netz aus. Mit dem geplanten Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der aufgrund der rot- grünen Regierung in NRW glücklicherweise gescheitert ist, wäre weder dem Schutz von Kinder und Jugendlichen noch der Freiheit im Internet gedient gewesen. Nun gilt es einen Weg zu beschreiten, der die Vielfalt und freie Meinungsäußerung im Internet garantiert und zugleich Kindern und Jugendlichen unbeschwertes Surfen möglich macht. Auch der Edenkober Direktkandidat Reinhard Metz sprach sich für einen gelassenen Umgang mit den Risiken im Netz aus. Natürlich müssten die Rechte Einzelner gewahrt bleiben, dies sei aber durch wachsende Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer zu erhoffen. Den Abend moderierte Christian Sterzing von der Grünen Bürgerliste Edenkoben.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld