Im Netz kein Datenschutz light

Facebook, Google oder der Supermarkt um die Ecke, alle speichern unsere Daten und verarbeiten sie weiter. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, brauchen wir einen effektiven Datenschutz, doch die Bundesregierung reagiert zögerlich und uneins.

Viel mehr als die Verkündung der Bundesjustizministerin, endlich mehr für den Datenschutz im Netz tun zu wollen, ist bisher in diesem Ressort noch nicht geschehen. Auch die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner tat das, was sie am besten kann, nämlich etwas ankündigen: Bürgerinnen und Bürger im Netz sollten besser geschützt werden. Auch hier warten wir vergeblich auf konkrete Vorschläge.

Der offene Widerspruch im Bundesinnenministerium, die Nutzerinnen und Nutzer mit einer verfassungsrechtlich problematischen, anlasslosen und präventiven Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung überwachen zu wollen, großen Unternehmen aber im Hinblick auf besseren Daten- und Verbraucherschutz keine Grenzen zu ziehen, offenbart eine krassen Wertungswiderspruch und eine gänzlich falsche Prioritätensetzung. Datenschutz ist Grundrechtsschutz gerade angesichts des informationellen Machtgefälles zwischen großen Webunternehmen und einzelnen Nutzern. Ein Datenschutz Light für das Internet ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.

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