Kulturveranstalter nicht alleine lassen

Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner unterstützt ausdrücklich die Forderung des Geschäftsführers der Congress Centrum Mainz GmbH, August Moderer, wonach der Bund die Kosten übernehmen soll, die durch Frequenzumstellungen für Kulturveranstalter anfallen. Moderer, der Kosten in Höhe von 25.000 Euro auf die CCM zukommen sieht, hatte sich an die Bundestagsabgeordneten mit der Bitte gewandt, sich für die Kostenübernahme einzusetzen (siehe Presseberichte vom 6.11.2010).

„Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung hier nicht gerecht,“ erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Länder, die für die Frequenzvergabe zuständig sind, hatten bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Frequenzumstellung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass es eine Kostenerstattung gibt.

Der Bund hat durch die Versteigerung der Frequenzen im Frühjahr rund vier Milliarden Euro eingenommen, stellt aber bislang nur eine Entschädigungssumme von 125 Millionen zur Verfügung. „Das ist eine Schieflage und geht zu Lasten der Kommunen, die vom Bund durch die Politik der letzten Jahre ohnehin schon in eine miserable finanzielle Lage gebracht wurden,“ so Rößner.

„Auch wenn wir GRÜNE uns für einen schnellen Ausbau von Breitband im ländlichen Raum einsetzen und es deshalb begrüßt haben, dieses Ziel mit der Vergabe von Frequenzen an den Mobilfunk zu verknüpfen, sind wir nicht damit einverstanden, dass die Leidtragenden der Frequenzumstellung im Regen stehen gelassen werden,“ sagt Rößner.

Die Bundestagsabgeordnete hat daher einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Geschädigten der Frequenzumstellung einen Rechtsanspruch auf Entschädigung einzuräumen, damit diese nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Nur auf diesem Weg würden Theater, Konzerthäuser und Rundfunkveranstalter die nötige finanzielle Sicherheit bekommen. „Leider hat die schwarz-gelbe Koalition unseren Antrag abgelehnt, weshalb es nun keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt. Dies bedaure ich ausdrücklich,“ so Rößner.

Zum Hintergrund: Der Bund hat im April 2010 die Frequenzen im Bereich 790 bis 820 Megahertz versteigert. Da sie für den Rundfunk nicht mehr benötigt werden, sollen sie künftig der Verbreitung des schnellen Internets dienen. Der Bund hat mit dem Verkauf 4,38 Milliarden Euro eingenommen.

Das Problem dabei: Auf den Frequenzen haben auch Kulturveranstalter bisher ihre drahtlosen Mikrofone betrieben. Diese müssen jetzt ihre Anlagen umrüsten. Nach Angaben des Europäischen Verbands der Veranstaltungszentren kommen Gesamtkosten von rund 1 Milliarde Euro auf die Kulturveranstalter zu. Der Bund will aber nur eine Entschädigungssummer in Höhe von 125 Millionen Euro bereit stellen.

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