Bundestagsrede zu Folgekosten der Frequenzversteigerung – Berlin, 08.07.2010

– es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen.
sehr geehrte Damen und Herren,

Frequenzen sind die unsichtbare Infrastruktur vieler Medien: So wie die Bahn Schienen braucht, um ihre Züge darauf fahren zu lassen, brauchen Fernsehen und Radio Frequenzen, um ihre Programme senden zu können. Die Frequenzen der jüngsten Auktion sollen für schnelle Internetanbindungen genutzt werden. Das ist eine Chance, das Internet in ländliche Regionen zu tragen. Denn es ist teuer, Breitbandkabel bis an jede Haustür zu verlegen. Bis heute sind immer noch tausende Haushalte vom schnellen Internet – wenn sie überhaupt einen Zugang haben -ausgeschlossen. Gerade in ländlichen Regionen ist das ein gravierender Standortnachteil für die Bevölkerung und vor allem auch für die regionale Wirtschaft.

Wir haben im Zuge der Frequenzversteigerung aber jetzt tatsächlich ein Problem. Die Bundesregierung hat in ihrer Euphorie über die Breitbandstrategie offenbar  vergessen – oder einfach ignoriert, dass die neue Zuteilung der Frequenzen Folgen hat. Bei dem Frequenzbereich, der jetzt an die Mobilfunkhersteller versteigert wurde, handelt es sich um die Kulturfrequenzen, die alle drahtlosen Mikrofone nutzen.
Die versteigerten Frequenzen sind nicht zusätzlich da, sondern sie sind frei gemacht worden, weil die analoge Rundfunkübertragung abgeschaltet wurde. Innerhalb dieses Frequenzbereichs funken aber noch immer die drahtlosen Mikrofone und der digital terrestrische Rundfunk. Und die neue Nutzung wird für sie und DVB-T Störungen erzeugen, weil die neuen Nutzer sehr „nah“ an genutzten Frequenzen dran sind. Wo es eng wird im Äther, überschneiden sich Frequenzen und stören sich gegenseitig. Dann piept und quietscht es. Deshalb bekommen die Funkmikrofone eine neue Frequenz zugewiesen, der Umstieg dahin kostet aber. Denn ein Mikrofon kann nicht einfach die Frequenz wechseln, sondern muss dafür ausgetauscht werden.

Die geräumten Frequenzen wurden für viel Geld an die Mobilfunk-Unternehmen versteigert. An die bisherigen Nutzer wurde aber nicht gedacht. Das sind alle Nutzerinnen und Nutzer moderner drahtloser Mikrofone. Das mag zunächst nach einem Randproblem klingen, das ist es aber nicht. Man muss sich nur mal klar machen, wer diese Technik alles nutzt: Theater, Musikveranstalter, Bands, Kirchen und Fernsehsender. Drahtlose Mikrofone sind beim Auftritt von Bands, bei der Sommerfestansprache  des Bundespräsidenten, beim Fußballspiel, der Ausstellungseröffnung und dem Gottesdienst nicht mehr wegzudenken. Diese Mikrofone müssen alle ausgetauscht werden, weil sie vom Handyfunk gestört werden und deshalb auf eine andere Frequenz ausweichen müssen. Hier geht es also nicht um Kleckerbeträge, hier geht es um Millionen, wenn nicht sogar Milliarden.

Wir Grüne setzen uns für einen schnellen Ausbau von Breitband im ländlichen Raum ein. Deshalb haben wir es begrüßt, dieses Ziel mit der Vergabe von Frequenzen an den Mobilfunk zu verknüpfen. Es war sinnvoll und erfolgsversprechend, den Erwerb der Frequenzen durch die Auktion an einen Ausbau zu koppeln.
Allerdings haben wir Grüne ein Problem damit, dass sich der Bund die Einnahmen aus der Versteigerung in die Tasche steckt und die Leidtragenden der Frequenzumstellung allein im Regen stehen lässt. Durch das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ wurde zwar auf Nachdruck des Bundesrates festgelegt, dass der Bund sich an der Entschädigung beteiligen muss, nicht aber in welcher Form und welcher Höhe. Folgekosten sind nicht ausreichend gedeckt.

Ein Theater wie das Hamburger Schauspielhaus muss mit Kosten in Höhe von mindesten 150.000 Euro für eine neue technische Ausrüstung rechnen. Der Bund muss für diese Kosten aufkommen und darf sie nicht einfach auf die Kommunen abschieben. Denn die müssten sonst für die Ausstattung der städtischen Theater und Bühnen sorgen.

Auf die finanzielle Situationen der Kommunen muss ich hier nicht eingehen. Aber sie sind derart ausgeblutet, dass an allen Ecken und Enden gespart werden muss. Und aus einem ausgewrungenen Lappen bekommt man nichts mehr raus. In der Folge können die Kultureinrichtungen die nötigen Gelder für die neue Technik nur von den Besucherinnen und Besuchern bekommen. Und dies hätte eine Erhöhung der Eintrittspreise zur Folge. Wir aber wollen nicht, dass sich nur Eliten die Eintritte in Theater und Konzerte leisten können, und dies nur, weil der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird.

Es ist absurd, dass all die, die ihren Platz im Äther räumen werden, am Ende die Leidtragenden sind. Der Bund hat knapp 4,4 Milliarden Euro durch die Versteigerung der Frequenzen eingenommen. Da ist es nicht zu viel verlangt, dass er dafür sorgt, dass durch die Umstellung am Ende niemand auf den Kosten sitzenbleibt. Der Bund muss als Nutznießer der Versteigerung den Theatern, aber auch dem Rundfunk und allen anderen, die Störungen ihrer Technik erfahren, bei der Umrüstung helfen. Das bedeutet aber auch – und das ist wichtig – dass der Bund die Folgekosten trägt. Es nützt uns nichts, wenn der Bund zwar die Kosten für neue Sendemasten an die Rundfunksender zahlt – die elf Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, die DVB-T nutzen, mit ihren Geräten aber keinen ungestörten Empfang mehr haben.

So jedenfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, begeistern wir Niemanden für die Digitalisierung. Wer so vorgeht, der kann es völlig in den Wind schreiben, dass sich irgendwer,  irgendwann für digitales Radio stark macht. Bei der Digitalisierung muss immer auch an die Nutzerinnen und Nutzer gedacht werden. Die Koalition hat dazu eine – begrüßenswerte – Enquete-Kommission ins Leben gerufen. Das entbindet aber nicht von der Aufgabe, dem Tagesgeschäft ordentlich nachzugehen.

Wir fordern von der Bundesregierung deshalb, dass sie eine Rechtsgrundlage schafft, die all denen einen Anspruch auf Entschädigung gibt, die die Leidtragenden der Neuzuteilung der Frequenzen sind.
Vielen Dank!

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