ARD-Online Angebote genehmigt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch digital präsent sein

Zum Ergebnis des Drei-Stufen Tests bei den ARD-Anstalten erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im Internet Präsenz zeigen dürfen, wenn er junge Menschen erreichen will. Darum ist es gut, dass die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden hat und die ARD Planungssicherheit hat. Nur schade, dass aufgrund kleinteiliger Vorgaben wertvolle Informationen und Beiträge für immer aus dem Netz verschwinden müssen.

Viele hundert Seiten wurden in den vergangenen Monaten depubliziert. Das sind Inhalte, die vom Gebührenzahlerinnen und -zahler schon bezahlt worden sind – nur nutzen darf er oder sie die Inhalte nicht mehr.  Außerdem müssen durch den Beschluss der Ministerpräsidenten eine Reihe von Sendungen nach sieben Tagen gelöscht werden.

Mit dem Drei-Stufen Test wurde geprüft, ob das Angebot den Markt verzerrt. Den Kritikern des Angebotes wurde damit die Möglichkeit gegeben, ihre Befürchtungen im Verfahren einzuspeisen. Ich hoffe, dass der Streit zwischen Verlegern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über das Angebot im Netz jetzt beendet ist.

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