Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter

Zur gestrigen Anhörung der Bundesländer zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Kai Gehring, Sprecher für Jugendpolitik:

Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.

Suchmaschinenanbieter müssten dann für alle Seiten, auf die sie verweisen und die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, ein Jugendschutzprogramm vorschalten.

Das kann nicht ernst gemeint sein! Die Bundesländer müssen den Begriff der „Anbieter“ überarbeiten und wieder auf Inhalteanbieter eingrenzen. Diejenigen, die die Access- und Hostprovider zu stärkeren Kontrollen des Datenverkehrs anhalten wollen, sollen dann erstmal darlegen, wo sie Regelungslücken sehen. Nicht umsonst unterliegen reine Zugangsanbieter den Haftungsregelungen des Telemediengesetzes.

Die Bundesregierung muss sich jetzt einschalten und positionieren, anstatt die abstruse Debatte nur zu beobachten. Was die Länder da versuchen, kann insbesondere nicht im Sinne der FDP sein, die immer für weniger Haftung von Telemedienanbietern geworben hat.

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